Anzeige des Täters im Jahr 1999

Protokoll der Verhandlung und das Urteil.

Sicher habt ihr Verständnis, dass ich Namen und persönliche Daten hier nicht veröffentliche, ebenso behalte ich mir vor zu kürzen. Vielen Dank!

 

Sitzungsbeginn: 8:30 Uhr

Sitzungsende:  10:05 Uhr

Protokoll

aufgenommen in öffentlicher Sitzung des Amtsgerichts -Schöffengericht- Nürnberg am Mittwoch, den ......2000 in Nürnberg

 

Gegenwärtig:

Richter am Amtsgericht ......... als Vorsitzender des Schöffengerichts

1. ..... ......;

2. ...... ........; als Schöffen

StA (...) .... als Vertreter der Staatsanwaltschaft

Justizhauptsekretärin ..... als Urkundungsbeamtin der Geschäftsstelle

In dem Strafverfahren gegen  .... ........., ....... Verteidiger: RA ....... wegen Schwerer sexueller Mißbrauch v. Kindern

erschienen bei Aufruf der Sache:

der Angeklagte ... ........., ......., mit Verteidiger RA ....... .. ......., der Nebenklägervertreter RA ... .....; die Zeugin KHK ........

Der Zeugin wurde der Gegenstand des Verfahrens und d. Person d. Angeklagten bezeichnet. Die Zeugin wurde zur Wahrheit ermahnt und unter Bezugnahme auf vorangegangene Belehrungen an ihre Zeugenpflicht erinnert.

Die Zeugin verließ den Sitzungssaal.

Über die persönlichen Verhältnisse vernommen, erklärte der Angeklagte

.... ........., ......., geb. ..., geb. am .......... in Nürnberg; (Familienstand), (Beruf), (Wohnort) (Staatsangehörigkeit)

Wirtschaftliche Verhältnisse: .....,-- DM Rente + ...,-- DM ..., (zur Ehefrau) (Unterhalt für evtl. Kinder)

... (Verschiedene Formalitäten über Zulassung zur Verhandlung etc.)...

Zur Sache:

Der Angeklagte ........., ....... .... erklärte sich zur Sache (von der Übertragung der Aussage wurde abgesehen).

Der Verteidiger erklärte: .... .... hat über meine Kanzlei 5000,-- DM als Schmerzensgeld an die Geschädigte bezahlt.

Der Nebenklägervertreter bestätigte den Eingang der Zahlung.

... (Formalitäten)...

Vom Vorsitzenden wurde festgestellt, dass das Gericht die Nebenklägerin, die gleichzeitig als Zeugin geladen war am ....00 von der Erscheinungspflicht entbunden hat und es in ihr Ermessen gestellt hat ob sie angesichts ihrer psychischen Lage erscheinen will oder nicht und die Zeugin und Nebenklägerin ist daher nicht erschienen.

Die Zeugin KHK ....... wurde hereingerufen und vernommen.

...(Formalitäten)...

Auf die Vereidigung der Zeugin wurde allseits verzichtet.

Die Zeugin ...... ....... wurde um 9:05 Uhr entlassen

Die Beweisaufnahme wurde geschlossen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt einen Vortrag und beantragte:

Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in153 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung. Als Bewährungszeit wurden 5 Jahre beantragt. Als Bewährungsauflage wurde die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 20.000,-- DM als Schadenswiedergutmachung an ....... .... in monatlichen Raten von 300,-- DM beantragt. Außerdem wurde beantragt dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage aufzuerlegen.

Der Vertreter der Nebenklägerin hielt seinen Schlußvortrag und schloß sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Er beantragte dem Angeklagten auch die Kosten der Nebenklage aufzuerlegen.

Der Verteidiger d. Angeklagten hielt seinen Schlußvortrag und beantragte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung zu verurteilen. Die Bewährungsauflage stellte der Verteidiger in das Ermessen des Gerichts.

Der Angeklagte wurde gefragt, ob er noch etwas zur Verteidigung ausführen wolle.

Der Angeklagte hatte das letzte Wort.

 

 

Im Namen des Volkes

Urteil

des Schöffengerichts bei dem Amtsgericht Nürnberg

in der Strafsache gegen

-Formalitäten-

Der Angeklagte wird wegen 153 sachlich zusammentreffender Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.

(Angewande Vorschriften: §§ 176 I und III a. F., § 2 I und III, 53 StGB.)

Gründe:

(abgekürzt gemäß $ 267 Abs. 4 StPO)

Der Angeklagte ist, wie er weiß der leibliche Vater der am .......... geborenen ....... ..... ....... wuchs in der Wohnung des Angeklagten in Nürnberg, ............. .., auf. In der Zeit von Anfang September 1986 bis 29.12.1989 näherte sich der Angeklagte in vorbezeichneter Wohnung in einer Vielzahl von Fällen an im einzelnen nicht mehr genau feststellbaren Tagen seiner Tochter ....... in sexueller Absicht. Tatort war jeweils entweder das Zimmer von ....... oder das Schlafzimmer des Angeklagten. Das Alter von ....... war dem Angeklagten bekannt.

Im Einzelnen kam es zumindest zu folgenden Fällen: .....

Ich bitte um Verständnis, dass die einzelnen fälle hier nicht näher ausgeführt werden.

 

Einzelstrafen:

Fall 1: 6 x 7 Monate Freiheitsstrafe

Fall 2: 36 x 8 Monate Freiheitsstrafe (einfache Fälle)

          16 x 14 Monate Freiheitsstrafe (erschwerte Fälle)

Fall 3: 43 x 14 Monate Freiheitsstrafe

Fall 4: 47 x 14 Monate Freiheitsstrafe

           1 x 16 Monate Freiheitsstrafe (Einsatz des Gliedes)

           4 x 16 Monate Freiheitsstrafe ( Einsatz von Gegenständen)

Kostenentscheidung: §§ 464, 465, 472 StPO

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